Der Bauherr ist gerne bereit, individuellen Sonder- und
Änderungswünschen
nachzukommen, soweit dies technisch möglich ist, und
das Baugeschehen dadurch nicht leidet oder verzögert
wird.
Sonder- und Änderungswünsche bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung und werden,
sollten sie Mehrkosten verursachen, gesondert verrechnet,
soweit diese nicht vom Käufer direkt übernommen
werden.
|